Rechtsprechung
BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Marktbeherrschung - Bagatellmarktklausel - Raiffeisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB §§ 22 ff.
"Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens; Geltung der Bagatellmarktklausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verflechtung mit anderen Unternehmen; Marktbeherrschungsformen;Bagatellmarktklausel
Verfahrensgang
- KG, 09.11.1994 - Kart 20/93
- BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1820
- NJW-RR 1996, 1001 (Ls.)
- WM 1996, 1330
- BB 1996, 1732
- DB 1996, 1230
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77
Zusammenschlußverbot
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Dementsprechend hat der Senat die nicht auf Mehrheitsbeteiligungen oder Beherrschungen gegründeten Verflechtungen verschiedener Energieversorgungsunternehmen als für die Beurteilung der Marktstellung relevant angesehen (BGHZ 73, 65, 73 - Erdgas Schwaben).Ebenso ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob die beteiligten Unternehmen als "wettbewerbliche Einheit" angesehen werden können (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGHZ 74, 359, 364 f. - Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft), also ob die beteiligten Unternehmen am Markt "wie ein Unternehmen" auftreten.
- BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86
Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von …
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Bezüglich der räumlichen Marktabgrenzung ist dem Bundeskartellamt darin zu folgen, daß sie sich nach den räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Anbieter bestimmt (vgl. Sen.Urt. v. 23. Februar 1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483 - Sonderungsverfahren). - BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80
Fusionskontrolle bei Personalgesellschaften
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Wie der Senat bereits im Beschluß vom 22. Juni 1981 (KVR 7/80, WuW/E 1810, 1813 - Transportbeton Sauerland) ausgesprochen hat, kann es für die Anwendung der Bagatellmarktklausel aus besonderen Gründen zu einer Zusammenfassung lokaler Märkte kommen.
- BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88
Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept - …
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Eine solche Auslegung der Bagatellmarktklausel verläßt nicht das auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewendete sogenannte Bedarfsmarktkonzept, nach welchem sich die Marktabgrenzung nach der Austauschbarkeit des betreffenden Produkts aus der Sicht der Marktgegenseite bestimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange m.w.N.). - BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76
Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Ob seine Voraussetzungen vorliegen, ist Gegenstand einer komplexen Bewertung, die eine Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse, erfordert (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin-B-12; 68, 23, 28 ff. - Valium). - BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78
Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Ebenso ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob die beteiligten Unternehmen als "wettbewerbliche Einheit" angesehen werden können (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGHZ 74, 359, 364 f. - Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft), also ob die beteiligten Unternehmen am Markt "wie ein Unternehmen" auftreten. - BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89
"Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der …
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 13. November 1990 (KZR 25/89, WuW/E 2683 - Zuckerrübenanlieferungsrecht), in welcher lediglich das Merkmal der "bestimmten Art von Waren" im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB in bezug auf den dortigen Fall konkretisiert wurde. - BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77
GKN/Sachs
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Auch für die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen ist der Begriff der Marktbeherrschung in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 GWB gesetzlich definiert (allgemeine Meinung: vgl. BGHZ 71, 102, 108 - Kfz-Kupplungen). - BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75
Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Ob seine Voraussetzungen vorliegen, ist Gegenstand einer komplexen Bewertung, die eine Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse, erfordert (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin-B-12; 68, 23, 28 ff. - Valium). - BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80
Marktanteil und Marktbeherrschung
Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 79, 62, 65 f. - Klöckner-Becorit; vgl. zum gleichgelagerten Problem bei § 23 a Abs. 1 Nr. 2 GWB: Senat, Beschl. v. 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231, 2237 - Metro/Kaufhof), daß die Vermutung des § 22 Abs. 3 Satz 1 GWB auch bei der Fusionskontrolle nach § 24 Abs. 1 GWB nur dann Anwendung findet, wenn das Gericht das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung weder auszuschließen noch zu bejahen vermag. - BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85
Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes
- BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02
Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für …
Die hierfür entscheidende räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite (vgl. BGH WuW/E 2483, 2487 f. - Sonderungsverfahren; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen), hier der Kleinverbraucher von elektrischer Energie (Haushalts-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 30.000 KWh und einer Stromabnahme aus Niederspannungsnetzen). - BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10
Total/OMV
Es kommt auf die räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Nachfrager an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037, 3042 - Raiffeisen). - BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05
DB Regio/üstra
Das könnte DB Regio auch dann einen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ausreichenden strukturellen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen, wenn der Aufgabenträger, wie das Beschwerdegericht annimmt, SPNV-Verkehrsleistungen künftig verstärkt ausschreiben wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3041 f. - Raiffeisen).
- OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06
Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB
Die räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite, hier der Regional- und Ortsgasunternehmen (vgl. BGH WuW/E 2483, 2478 f. - Sonderungsverfahren; Beschl. v. 19.12.1995, KVR 6/95, WUW/E 3037, 3042 - Raiffeisen). - BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05
Deutsche Bahn/KVS Saarlouis
a) Betrifft ein Zusammenschlussvorhaben mehrere räumlich nebeneinander liegende gleichartige Märkte, auf denen insgesamt im letzten Kalenderjahr mindestens 15 Millionen Euro umgesetzt wurden, sind die Voraussetzungen der Bagatellmarktklausel auch dann nicht erfüllt, wenn die Umsatzschwelle auf keinem Einzelmarkt überschritten worden ist (Fortführung des Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037 - Raiffeisen).Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es indessen, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen; erlangt ein Zusammenschlussvorhaben dadurch gesamtwirtschaftliche Bedeutung, dass es sich auf mehrere kleinere Märkte auswirkt, steht eine an Sinn und Zweck der Vorschrift ausgerichtete Auslegung ihrer Anwendbarkeit entgegen (BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen).
- BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07
Sulzer/Kelmix
Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen (Begründung des Regierungsentwurfs zur 2. GWB-Novelle BT-Drucks. VI/2520 S. 32; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen; BGHZ 168, 295 Tz. 14 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis). - OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge …
Die räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite, hier der Regional- und Ortsgasunternehmen (vgl. BGH WuW/E 2483, 2478 f. - Sonderungsverfahren; Beschl. v. 19.12.1995, KVR 6/95, WUW/E 3037, 3042 - Raiffeisen). - OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11
Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von …
Maßgeblich ist insoweit, was dem Anbieter in Bezug auf die Umstellung seiner Produktion bzw. seiner Vertriebskanäle nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zudem sinnvollerweise wirtschaftlich zugemutet werden kann (…vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 13.11.1990 - KZR 26/89 , WuW/E BGH 2683, Rz. 11 bei juris - Zuckerrübenanlieferungsrecht ; BGH, Beschluss v. 19.12.1995 - KVR 6/95 , WuW/E BGH 3037, Rz. 20 bei juris - Raiffeisen ;… Fuchs/Möschel , in Immenga/Mest-mäcker , Wettbewerbsrecht: GWB, 5. Aufl. [2014], § 18 Rzn. 66 ff.;… Bechtold , GWB, 7. Aufl. [2013], § 18 Rz. 29 m.w.N.).
Redaktioneller Hinweis
Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG/Raiffeisen Haupt-Genossenschaft eG, Hannover